10. Weitere Haftung des Vertragspartners
10.1 Der Vertragspartner
haftet ohne jede Einschränkung
für alle Schäden, die uns oder Dritten
infolge eines von ihm zu vertretenden Mangels seiner
Lieferung oder Leistung oder schuldhaftem Verhalten
von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen.
10.2 Von Schadenersatzansprüchen Dritter hat
uns der Vertragspartner in voller Höhe freizustellen.
Das gilt auch für Ansprüche, die sich
aus Beeinträchtigung von gewerblichen Schutzrechten,
Urheberrechten oder sonstiger Rechte Dritter durch
seine Lieferung oder Leistung und deren Benützung
durch uns ergeben können.
10.3 Soweit wir aufgrund der Vorschriften über
die Produkthaftung für Schäden im Zusammenhang
damit einstehen müssen, dass wir den Liefer-
oder Leistungsgegenstand verarbeitet oder sonst
verwendet oder weiterveräußert haben,
haftet der Vertragspartner im Verhältnis zu
uns allein; es sei denn er beweist, dass der Schaden
nicht durch einen Fehler seiner Lieferung oder Leistung
verursacht wurde.