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5. Rechnungsstellung und Zahlung

5.1 Rechnungen des Vertragspartners sind nach Abfertigung seiner Lieferung bzw. Abnahme seiner Leistung auszustellen und uns in zweifacher Ausfertigung zuzusenden. Sie müssen sachlich mit unserer Bestellung übereinstimmen und genaue, prüffähige Angaben enthalten; die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

5.2 Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Zahlungsziel von 60 Tagen ohne Abzug; bei Zahlung binnen 14 Tagen sind wir zum Abzug von 3% Skonto berechtigt; bzw. binnen 30 Tagen von 2% Skonto. Wir können die Zahlung nach unserer Wahl durch Überweisung auf ein uns bekanntes Konto des Vertragspartners oder durch Scheckübersendung bewirken; die Gefahr der Übermittlung des Zahlungsbetrages trägt der Vertragspartner. Zahlungs- und Skontofristen gelten als eingehalten mit fristgemäßer Absendung des Überweisungsauftrags oder Schecks.

5.3 Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Eingang der vorschriftsmäßigen Rechnung des Vertragspartners; nicht jedoch vor Eingang seiner Lieferung bzw. Abnahme seiner Leistung. Wird unsere Bestellung in Teillieferungen ausgeführt, so laufen die Zahlungs- und Skontofristen auch für erteilte Teilrechnungen erst ab Eingang der letzten Lieferung und Rechnung. Soweit wir wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung die Zahlung zurückbehalten können, läuft auch die Skontofrist erst ab dem Tag, an dem der Grund des Zurückbehaltungsrechts entfallen ist.

5.4 Wir sind zur Aufrechnung mit eigenen Gegenforderungen berechtigt, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Aufrechnung steht der Zahlung auch hinsichtlich der Skontoberechtigung gleich.

5.5 Eine Abtretung von Forderungen des Vertragspartners gegen uns an Dritte bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.