5. Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Rechnungen des Vertragspartners
sind nach Abfertigung seiner Lieferung bzw. Abnahme
seiner
Leistung auszustellen
und uns in zweifacher Ausfertigung zuzusenden. Sie
müssen sachlich mit unserer Bestellung übereinstimmen
und genaue, prüffähige Angaben enthalten;
die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
5.2 Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart
ist, mit Zahlungsziel von 60 Tagen ohne Abzug; bei
Zahlung binnen 14 Tagen sind wir zum Abzug von 3%
Skonto berechtigt; bzw. binnen 30 Tagen von 2% Skonto.
Wir können die Zahlung nach unserer Wahl durch Überweisung
auf ein uns bekanntes Konto des Vertragspartners
oder durch Scheckübersendung bewirken; die
Gefahr der Übermittlung des Zahlungsbetrages
trägt der Vertragspartner. Zahlungs- und Skontofristen
gelten als eingehalten mit fristgemäßer
Absendung des Überweisungsauftrags oder Schecks.
5.3 Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem
Eingang der vorschriftsmäßigen Rechnung
des Vertragspartners; nicht jedoch vor Eingang seiner
Lieferung bzw. Abnahme seiner Leistung. Wird unsere
Bestellung in Teillieferungen ausgeführt, so
laufen die Zahlungs- und Skontofristen auch für
erteilte Teilrechnungen erst ab Eingang der letzten
Lieferung und Rechnung. Soweit wir wegen Mängeln
der Lieferung oder Leistung die Zahlung zurückbehalten
können, läuft auch die Skontofrist erst
ab dem Tag, an dem der Grund des Zurückbehaltungsrechts
entfallen ist.
5.4 Wir sind zur Aufrechnung mit eigenen Gegenforderungen
berechtigt, auch wenn diese noch nicht fällig
sind. Aufrechnung steht der Zahlung auch hinsichtlich
der Skontoberechtigung gleich.
5.5 Eine Abtretung von Forderungen des Vertragspartners
gegen uns an Dritte bedarf zur Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.