Gefahrenübergang, Versand, Verpackung
1. Wir erfüllen unsere Lieferpflicht grundsätzlich an unserem Produktionsort, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, das gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich die Auslieferung auf Veranlassung des Käufers, so geht die Gefahr bei Mitteilung Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Wir wählen Versandart und Versandweg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichtes und gewünschte Wagen- und Behältergröße. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers.
3. Wir berechnen einen Entsorgungs- und Versicherungsanteil [EVA] von 2% des Netto-Warenwertes [im Ausland TKA 3,5%]. Dieser beinhaltet anteilmäßig: Fracht und Verpackung des Rohmaterials an unser Werk, Verpackungsmaterial bei Versand ab unserem Werk, eine Transportversicherung für Versand der bestellten Waren, Entsorgungsbeitrag gemäß Verpackungsverordnung, gegebenenfalls Zollabwicklungskosten. Die Transportversicherung wird unabhängig davon abgeschlossen, wer Frachtzahler ist.
Die Sendung ist auf jeden Fall bei Empfang zu kontrollieren und vom Ablieferer gegebenenfalls unter Vorbehalt abzuzeichnen.
4. Ab einem Netto-Warenwert von Euro 8500,– pro Lieferung liefern wir frei Hof/Baustelle – unabgeladen. Bei darunter liegendem Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung frei Hof/Baustelle – jedoch gegen Berechnung einer Frachtkostenpauschale.
5. Paletten werden zu Selbstkosten berechnet, eine Rückgabe ist nur im Tausch vorgesehen bei poolfähigen Euro-Paletten.