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Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Schopfheim. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

2. Im Übrigen gilt auch für Exportverträge deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts CCISG sind ausgeschlossen, soweit sie den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen.